Herzlich willkommen!

Unser Service richtet sich an alle Generationen. Literatur- und Leseförderung liegt uns am Herzen! Das Team der Stadtbibliothek freut sich auf Ihren Besuch!




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Kontakt & Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:
Dienstag 14:00 bis 19:00
Mittwoch 8:30 bis 14:30
Freitag 14:00 bis 18:00

Montag und Donnerstag 8:00 bis 12:30 für Schulklassen

Kindergruppen außerhalb der Öffnungszeiten

Schwarzhubergasse 5
3002 Purkersdorf

Tel.: 02231/63 601-800
stadtbibliothek@purkersdorf.at

Bildungszentrum Purkersdorf / Erdgeschoß
Ein Bibliotheksparkplatz ist vorhanden.

 

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Mediensuche

Unser Angebot ist im Internet unter www.bibliotheken.at recherchierbar.

Schicke Sie uns Ihre Merkliste und wir bereiten die Medien zur Abholung vor!
Wie Sie eine Merkliste erstellen und versenden können, wird hier erklärt.

Neue Medien finden Sie hier!

 

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Onlinebibliothek noe-book.at

noe-book.at ist ein vom  Land Niederösterreich gefördertes Projekt, das allen öffentlichen Bibliotheken in Niederösterreich zur Verfügung steht. Wir freuen uns, Ihnen mit der Onleihe eine große Bandbreite an digitalen Medien wie eBooks, ePapers, eAudios und eVideos bereit stellen zu können.

Die Anmeldung zur Freischaltung erfolgt direkt in der Bibliothek.

Hier gelangen Sie zur Onlinebibliothek:

noe-book.at

 

Herzlich willkommen!

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Benutzerordnung

Anmeldung

  • Die Anmeldung als LeserIn erfolgt persönlich. Für die Anmeldung sind ein Lichtbildausweis und die Abgabe der ausgefüllten BenutzerInnen-Erklärung notwendig.
  • Jede/r BibliotheksbenutzerIn erkennt mit ihrer/seiner Unterschrift die Verleihbedingungen an und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der/die BenutzerIn betreffenden Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nur mit schriftlicher Zustimmung und Haftungserklärung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
  • Mit der erfolgten Anmeldung wird eine Karte vergeben, die zur Entlehnung von Medien der Bibliothek berechtigt. Diese Karte gilt für alle Personen, welche unter der Kategorie MitleserInnen angegeben wurden. Auf weitere Personen ist die Karte nicht übertragbar. Namens- und Adressänderungen bitten wir bekannt zu geben. Der Verlust der Karte ist der Bibliothek umgehend zu melden. Eine Ersatzkarte wird gegen Gebühr ausgestellt.

Entlehnung

  • Entlehnfristen: Die generelle Entlehnfrist der Medien beträgt 3 Wochen (21 Tage) – Öffnungstage an Feiertagen werden nicht mitgerechnet, hier verlängert sich die Entlehnfrist dementsprechend.
  • Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme zu verbuchen.
  • Medien sind nur für den eigenen Gebrauch der BenutzerInnen bestimmt, schonend zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden und auch nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden.
    Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den BenutzerInnen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher, Zeitschriften und Musiknoten ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt.
  • Die BenutzerInnen haben die Medien bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen.
  • Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen.
  • Die Entlehnfrist ist einzuhalten. Ist die Entlehnfrist überschritten, fallen Verzugsgebühren an.
  • Wenn die Medien nicht von jemand anderem vorbestellt sind, kann die Entlehnfrist maximal 2 Mal persönlich in der Bibliothek, telefonisch (02231/63601-800) oder per Mail (stadtbibliothek@purkersdorf.at) verlängert werden. Die „neue“ Entlehnfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem die Verlängerung durchgeführt wurde.
  • Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien. Bei Minderjährigen haften Erziehungsberechtigte bei Verlust
  • Sollte ein von Ihnen gewünschtes Medium aktuell nicht in der Bibliothek verfügbar sein, kann dieses reserviert werden – welche Medien gerade verfügbar sind, können Sie in unserem Online-Katalog recherchieren.

Hausordnung

  • Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
  • Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von erwachsenen Begleitpersonen zu beaufsichtigen
  • In der Bibliothek besteht Rauchverbot.
  • Tiere müssen bitte vor der Türe des Bildungszentrums warten.
  • Essen und Trinken ist nicht gestattet.
  • Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
  • Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
  • Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die grobe oder dauernde Verstöße gegen die Benutzungsordnung begehen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bibliothek auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Beiträge besteht.
  • Für Garderobe und sonstige mitgebrachten Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.